Einschulung

Das Einschreibungsverfahren findet immer an einem vorher bekannt gegebenen Nachmittag im März statt. Im Vorfeld werden alle Eltern, deren Kinder im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden und in unserem Schulsprengel wohnen, angeschrieben und zu einem Elternabend – in der Regel Ende Januar - eingeladen. Themen sind hier v.a. die Kriterien der Schulfähigkeit und der formale Ablauf der Einschreibung.

Für den Einschreibetag vereinbaren wir mit Ihnen einen genauen Termin, zu dem Sie bitte pünktlich erscheinen. Während Ihr Kind an einem kleinen Schulspiel in der Kleingruppe (4-5 Kinder) teilnimmt, erledigen Sie die Formalitäten. Bitte bringen Sie Stammbuch oder Geburtsurkunde, Ergebnisse der medizinischen Voruntersuchungen und ggf. den Sorgerechtsbescheid mit.                                         

Einschulungsdaten:

  • Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis 30. September sechs Jahre alt werden.
  • Vorzeitig eingeschult werden können auf Antrag der Erziehungsberechtigten Kinder, die bis Dezember sechs Jahre alt werden.
  • Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten nötig.
  • Schulpflichtige Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten ggf. für ein Jahr zurückgestellt werden.
  • Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, befinden sich im sog. Einschulungskorridor. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung durch die Schule, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird.

Über vorzeitige Aufnahme oder Rückstellung entscheidet laut Schulordnung die Schulleitung.

Wenn Sie sich über die Schulfähigkeit Ihres Kindes unsicher sind, suchen Sie bitte das Gespräch mit den Erzieherinnen des Kindergartens, den einschulenden Lehrkräften und / oder der Schulleitung.


Übertritt

Einen Überblick über mögliche Wege für ihr Kind nach der Grundschulzeit erhalten bereits die Eltern der Drittklässler in einer Infoveranstaltung. Zudem gestalten Beratungslehrer und Lehrkräfte der weiterführenden Schulen eine ausführliche Informationsveranstaltung zum Übertritt in der 4. Klasse. Hier werden neben den Übertrittsregelungen Anforderungsprofile und erforderliche Lernvoraussetzungen für die jeweilige Schulart erläutert.

Anstelle des Zwischenzeugnisses erhalten die Schüler bereits im Januar eine schriftliche Zwischeninformation über ihren aktuellen Leistungsstand. Das Übertrittszeugnis wird Anfangs Mai ausgegeben.

Damit sich jedes einzelne Kind entsprechend seinem Leistungsvermögen gut weiterentwickeln kann, gibt es im bayerischen Schulwesen eine Vielzahl unterschiedlicher Bildungswege, die neue Entscheidungen in allen Jahrgangsstufen möglich machen. www.meinbildungsweg.de

Aktuelle Informationen zum Übertritt an weiterführende Schulen gibt es auf der Homepage des Bayerischen Kultusministeriums.