FAQ - Häufige Fragen

.. mein Kind erkrankt ist?

Bei Erkrankung ist es dringend erforderlich, Ihr Kind zuverlässig bis spätestens 8.00 Uhr zu entschuldigen. Dies erfolgt am besten über den Schulmanager, da dies unsere Arbeit erheblich erleichtert. Im Einzelfall können Sie natürlich auch anrufen oder eine Mail schreiben. Fehlt Ihr Kind unentschuldigt, ist die Schule verpflichtet, nachzuforschen und ggf. die Polizei einzubeziehen. (§23 VSO, KWMS vom 06.11.96).  Ab dem 6. Krankheitstag muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Meldepflichtige Erkrankungen:
Bei Entschuldigungen Ihres Kindes müssen Sie uns Krankheiten, die ansteckend und beim Gesundheitsamt meldepflichtig sind, mitteilen. Das sind folgende Krankheiten:
Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Scharlach, Keuchhusten und Kopflausbefall 
Jedoch sind auch Krankheiten wie Diphterie, Meningokokken-Meningitis, etc. meldepflichtig.
Erkrankt Ihr Kind an einer der o.a. Krankheiten, so darf es erst mit einer Gesundmeldung des Arztes wieder zur Schule kommen. Diese Gesundmeldung muss Ihr Kind am ersten Tag an dem es wieder zur Schule geht mitbringen. Hat es diese Meldung nicht dabei, so sind wir gezwungen, Ihr Kind wieder nach Hause zu schicken bzw. es von Ihnen abholen zu lassen.
Eine Ausnahme ist hier Kopflausbefall. Es genügt, wenn Sie schriftlich bestätigen, eine entsprechende Behandlung durchgeführt zu haben. Den Vordurck finden Sie meist als Packungsbeilage bei den 

... ich mein Kind vom Unterricht befreien lassen möchte?

Eine Befreiung vom Unterricht kann grundsätzlich nur in dringenden Fällen erfolgen. Ein Urlaubsbeginn vor oder nach den Ferien gehört auf keinen Fall dazu. Kurze, stundenweise Abwesenheiten klären SIe bitte mit der Klassenlehrkraft. Für Beurlaubungen ab 1 Tag füllen Sie das Formular "Antrag auf Unterrichtsbefreiung" aus und erklären SIe kurz den Grund und die Dauer der gewünschten Beurlaubung. Ist ein Erholungsaufenthalt während der Schulzeit erforderlich, so muss ein ärztliches Zeugnis über den Grund der Erholungsbedürftigkeit vorgelegt werden. Aus diesem Zeugnis soll auch hervorgehen, weshalb der Erholungsaufenthalt nicht in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) erfolgen kann. 

Der versäumte Unterrichtsstoff muss in jedem Fall selbstständig nachgeholt werden.

... mein Kind etwas in der Schule vergessen hat?

Unsere Klassenzimmer sind nach Schulschluss verschlossen. Für vergessene Bücher und Hefte lassen sich auch andere Lösungen finden, z.B. in dem man sie bei einem Klassenkameraden ausleiht oder auf einen Block schreibt.

... meinem Kind etwas verlorengegangen ist?

Ihr Kind sollte zuerst in der eigenen Klasse nachfragen. Nicht selten sind Kleidungsstücke aber nur vertauscht worden oder Schulmaterial steckt in der Mappe des Banknachbarn. Alle Fundsachen finden Sie in der Aula bei unserem Hausmeister. 

... sich die Anschrift, das Sorgerecht etc. ändert?

An der Schule werden die Daten gespeichert, die bei der Schulanmeldung erhoben werden. Wenn sich bei diesen Angaben etwas ändert, rufen Sie bitte im Büro an und geben die Änderungen durch. Bei einer Änderung des Sorgerechts müssen der Schule die erforderlichen Nachweise (z.B. Sorgerechtsbescheid) unbedingt vorgelegt werden.

... ich ein Problem habe?

Bitte wenden Sie sich auf jeden Fall zuerst an den Klassenlehrer Ihres Kindes. Meist lassen sich hier schon in einem vertrauensvollen Gespräch Lösungen finden.